§ 45 b SGB XI (zusätzliche Betreuungsleistung)
Neben den pflegerischen und behandlungspflegerischen Angeboten, bieten wir Ihnen auch Unterstützung bei der Betreuung und Entlastung.
Seit 2015 haben ALLE pflegebedürftigen Personen (ab Pflegegrad 1) einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Dies bedeutet für Sie, eine Stärkung des häuslichen Umfelds Ihrer pflegebedürftigen Mitmenschen.
Bei dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 Euro zu Verfügung, die Sie als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen können.
Kurz gefasst dienen unsere Angebote den Zweck:
Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags wie z.B. …
- unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige/Nahestehende.
- Anwesenheit bei Hausbesuchen (wie Ärzte , MDK, Amtsgericht oder anderen Behörden und Institutionen..)
- Hilfe bei Antragsstellung (z.B. Antrag auf Pflegeversicherung…)
- Anwesenheit und Organisation von Krankhauseinweisungen
- Organisation und Überleitung bei Krankenhausentlassung
- Korrespondenz mit Behörden ( z.B. Hilfestellung bei Schriftwechsel, Telefonkontakt, Begleitung zu Terminen..)
- Pflegebedingte Botengänge (z-B. Transport u. Abgabe von erforderlichen Proben, Abgabe von Rezept und Verordnungen…)
- Allgemeine Botengänge (z.B. Schlüsselkopien, Übermittlung von Unterlagen…)
Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen wie z.B. …
- Kontaktaufnahme zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen ( Therapeuten, Ärzte usw. …)
- Rezeptbesorgung & Hilfsmittelbesorgung
- Besorgung von Essen auf Rädern
- Organisation eines Hausnotrufgeräts
Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen in allen Belangen der Pflege und Betreuung mit Rat und Tat zur Seite.
Sprechen Sie uns gerne an!