Krankenkassenleistung
Leistungen der häuslichen Krankenpflege (auch „HKP“ genannt) werden durch die Krankenkasse übernommen.
Dieses geschieht indem ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung über die notwendige medizinische Behandlung /Maßnahme ausstellt. Diese Leistungen dienen dazu, eine Krankheit zu lindern oder zu heilen oder verhindert dass sich das Leiden verschlimmert. Solche Leistungen werden nur durch ausgebildete Pflegefachkräfte durchgeführt.
Die Erstverordnung der Behandlungspflege darf für maximal 14 Tage ausgestellt werden. Eine Folgeverordnung kann vom Arzt, falls notwendig auch länger wie 14 Tage ausgestellt.
Jedoch muss jeder Versicherte ab dem 18.Lebensjahr 10% der Kosten zahlen, die anfallen, max. 10 Euro pro Verordnung.
Zwecks Genehmigung wird die Verordnung der Krankenkasse eingereicht.
Man benötigt hierfür keinen Pflegegrad.
Nach ärztlicher Verordnung erbringen wir folgende Leistungen:
- Vitalzeichenermittlung (wie Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Gewichtsermittlung)
- s.c. Injektionen / i.m. Injektionen / Insulingabe
- Anlegen und Abhängen von Infusionen
- Wundversorgungen
- Paenterale Ernährung
- PEG und SPK Versorgungen
- Portversorgung
- VAC- Therapie
- Stoma Behandlungen von Anus Preater und Urostoma
- Katheterisierung und Katheter pflege
- An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse I
- Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
- Versorgung von Medikamenten ( stellen, richten und verabreichen von Medikamenten)
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!